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BGH, 07.10.2014 - 1 StR 381/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 168c Abs 5 S 1 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
Strafverfahren: Verfahrensrüge wegen unterlassener Benachrichtigung des Beschuldigten vom Termin zur richterlichen Vernehmung eines Zeugen - Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet (mit Anmerkung zur Rüge der Verletzung des § 168c Abs. 5 StPO)
- rewis.io
Strafverfahren: Verfahrensrüge wegen unterlassener Benachrichtigung des Beschuldigten vom Termin zur richterlichen Vernehmung eines Zeugen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwerfung einer Revision als unbegründet (mit Anmerkung zur Rüge der Verletzung des § 168c Abs. 5 StPO )
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 168c Abs. 5 ; StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung einer Revision als unbegründet (mit Anmerkung zur Rüge der Verletzung des § 168c Abs. 5 StPO )
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 17.02.2014 - 3 KLs 209 Js 115724/13
- BGH, 07.10.2014 - 1 StR 381/14
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81
Dieter Zlof
Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 1 StR 381/14
Ohne Kenntnis von diesen, allein in der Sphäre des Beschuldigten wurzelnden und dem Revisionsgericht nicht zugänglichen Tatsachen (vgl. zu insoweit vergleichbaren Fallkonstellationen BGH, Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 135; Beschluss vom 11. März 1998 - 3 StR 43/98, NStZ 1998, 369) könnte der Senat nämlich nicht prüfen, ob die Rechte des Beschuldigten, auf die Beweisgewinnung in einer nicht an seine Anwesenheit anknüpfenden Weise Einfluss nehmen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 401/12; Urteil vom 11. Mai 1976 - 1 StR 166/76, BGHSt 26, 332), beeinträchtigt worden sind. - BGH, 03.11.1982 - 2 StR 434/82
Verwertbarkeit der Aussage einer Zeugin, die sie im vorbereitenden Verfahren vor …
Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 1 StR 381/14
Dabei kann der Senat offen lassen, ob überhaupt ein Recht auf Benachrichtigung besteht, wenn der Beschuldigte - wie hier -bereits vom Termin ausgeschlossen worden war (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1982 - 2 StR 434/82, BGHSt 31, 140, 142; ebenfalls offen gelassen von BGH, Beschluss vom 3. März 2011 - 3 StR 34/11). - BGH, 03.03.2011 - 3 StR 34/11
Richterliche Vernehmung (Zeugnisverweigerungsrecht; Einführung durch Vernehmung …
Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 1 StR 381/14
Dabei kann der Senat offen lassen, ob überhaupt ein Recht auf Benachrichtigung besteht, wenn der Beschuldigte - wie hier -bereits vom Termin ausgeschlossen worden war (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1982 - 2 StR 434/82, BGHSt 31, 140, 142; ebenfalls offen gelassen von BGH, Beschluss vom 3. März 2011 - 3 StR 34/11).
- BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76
Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen …
Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 1 StR 381/14
Ohne Kenntnis von diesen, allein in der Sphäre des Beschuldigten wurzelnden und dem Revisionsgericht nicht zugänglichen Tatsachen (vgl. zu insoweit vergleichbaren Fallkonstellationen BGH, Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 135; Beschluss vom 11. März 1998 - 3 StR 43/98, NStZ 1998, 369) könnte der Senat nämlich nicht prüfen, ob die Rechte des Beschuldigten, auf die Beweisgewinnung in einer nicht an seine Anwesenheit anknüpfenden Weise Einfluss nehmen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 401/12; Urteil vom 11. Mai 1976 - 1 StR 166/76, BGHSt 26, 332), beeinträchtigt worden sind. - BGH, 12.09.2012 - 5 StR 401/12
Beweiswürdigung (Anforderungen in Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; …
Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 1 StR 381/14
Ohne Kenntnis von diesen, allein in der Sphäre des Beschuldigten wurzelnden und dem Revisionsgericht nicht zugänglichen Tatsachen (vgl. zu insoweit vergleichbaren Fallkonstellationen BGH, Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 135; Beschluss vom 11. März 1998 - 3 StR 43/98, NStZ 1998, 369) könnte der Senat nämlich nicht prüfen, ob die Rechte des Beschuldigten, auf die Beweisgewinnung in einer nicht an seine Anwesenheit anknüpfenden Weise Einfluss nehmen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 401/12; Urteil vom 11. Mai 1976 - 1 StR 166/76, BGHSt 26, 332), beeinträchtigt worden sind. - BGH, 11.03.1998 - 3 StR 43/98
Unerlaubter Besitz und unerlaubtes Führen einer halbautomatischen Selbstladewaffe
Auszug aus BGH, 07.10.2014 - 1 StR 381/14
Ohne Kenntnis von diesen, allein in der Sphäre des Beschuldigten wurzelnden und dem Revisionsgericht nicht zugänglichen Tatsachen (vgl. zu insoweit vergleichbaren Fallkonstellationen BGH, Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 135; Beschluss vom 11. März 1998 - 3 StR 43/98, NStZ 1998, 369) könnte der Senat nämlich nicht prüfen, ob die Rechte des Beschuldigten, auf die Beweisgewinnung in einer nicht an seine Anwesenheit anknüpfenden Weise Einfluss nehmen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 401/12; Urteil vom 11. Mai 1976 - 1 StR 166/76, BGHSt 26, 332), beeinträchtigt worden sind.